Mit Rutschhemmung Unfälle verhindern

Rutschhemmung vs. Reinigungsaufwand

Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle bei betrieblichen Tätigkeiten  führen die Unfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an. Etwa die Hälfte dieser Unfälle ist auf eine unzureichende Rutschhemmung der Bodenbeläge zurück zu führen. Erfahren Sie, wie Sie rutschige Bodenbeläge sicher machen. Eine Verbesserung der Trittsicherheit ist immer mit einer größeren Rauheit der Oberfläche verbunden und erfordert daher in der Regel auch einen erhöhten Reinigungsaufwand. Die bestehenden Anforderungen müssen jedoch erfüllt werden. Eine darüber hinaus gehende Steigerung der Trittsicherheit will im Hinblick auf die Reinigungsfähigkeit des Belages und den damit verbundenen Mehrkosten gut überlegt sein.

 

Welche Anforderungen bestehen?

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass für privat genutzte Bereiche wie Bäder oder Küchen keine gesetzliche Regelung bestehen. Um die Sturzgefahr im öffentlichen Bereich zu verhindern, findet hier für die Bodenbeläge welche mit Schuhwerk begangen werden die DGUV Regel 108-003 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ Anwendung.

 

Gemäß DIN 51130 „Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr - Begehungsverfahren - Schiefe Ebene“ erfolgt die Klassifizierung über Bewertungsgruppen, welche in R-Werte von R9 bis R13 eingeteilt sind.

Klassifizierung über Bewertungsgruppen in R-Werten

Öffentlich zugängliche nassbelastete Barfußbereiche sind gesondert zu betrachten.
Bewertungsgruppe Gradzahlen Beispiele für Arbeitsräume und -bereiche
Keine weniger als 6° Bereiche, in denen keine gleitfördernden Stoffe auf den Fußboden gelangen und daher keine Gefahr des Ausrutschens besteht
R 9 6° - 10° Eingangsbereiche innen, Treppen innen
R10 > 10° - 19° Kaffee- und Teeküchen, Lagerkeller
R11 > 19° - 27° Treppen außen
R12 > 27° - 35° Spülküchen, Lagerräume für Öle und Fette
R13 > 35° Schlachthaus, Gemüseverarbeitung

Wie kann man die Trittsicherheit nachbessern?

Bodenbeläge unterliegen von Beginn an der Abnutzung. Dies kann zu einer Glättung der Oberfläche und somit zu einer Verringerung der Trittsicherheit führen. Auch die Auswahl ungeeigneter Reinigungs- Schutz- und Pflegeprodukte bzw. die angewendete Reinigungstechnik (z.B. Glättung der Oberfläche durch falsche Reinigungspads) kann zu einer Gefahr werden.

 

Diese Maßnahmen helfen dabei, die Trittsicherheit nachzubessern:

Bitte beachten: Da die R-Klassen anhand der Messung an der schiefen Ebene ermittelt werden, ist nach der Verlegung keine Klassifizierung mehr möglich.
Material Maßnahme
Naturstein, Betonwerkstein, Estrich, Beton mechanische Verfahren (auf Material und örtliche Begebenheit abzustimmen)
• Stocken
• Schleifen
• Bürsten
• Sandstrahlen etc.
Naturstein, Betonwerkstein, Estrich, Beton chemisches Verfahren mit Lithofin RSG
Durch die Anwendung entstehen mikroskopisch kleine Vertiefungen in der Oberfläche, was zu einer Verbesserung der rutschhemmenden Eigenschaften führt. Durch die Behandlung tritt Glanzverlust ein, dieser führt zu kaum bis deutlich sichtbaren Veränderungen. Das Verfahren ist irreversibel und eignet sich nur für Silikat haltige Steine wie z.B. Granit, Gneis und anderem Hartgestein.
Keramik mechanische Bearbeitung:
scheidet auf Grund der Materialhärte in der Regel aus
Keramik chemisches Verfahren mit Lithofin RSG
Bitte beachten: Der Belag nach Durchführung der Maßnahme muss noch reinigungsfähig sein (§8 Abs. 1 ArbStättV).

Imprägnierung als Schutz vor Schmutzanfälligkeit

Rutschhemmende Bodenbeläge weisen unabhängig davon, ob werkseitig oder nachträglich behandelt, eine erhöhte Rauigkeit auf. Somit steigt die Anschmutzungsneigung gegenüber glatten Belägen je nach R-Klasse teilweise deutlich an. Bei saugfähigen Belägen wie Naturstein, poliertem oder teilpoliertem (Lappato) Feinsteinzeug sollte die Schmutzempfindlichkeit durch eine Imprägnierung wieder vermindert werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die richtige Verarbeitung gemäß Herstellervorschrift, um eine Poren verstopfende Filmbildung zu vermeiden.

 

Diese Maßnahmen helfen dabei, bei der regelmäßigen Reinigung die Trittsicherheit zu erhalten:

Maßnahme Detail
Produkte • Die Dosierung ist so auszuwählen, dass nach erfolgter Reinigung/Pflege der Bodenbelag noch über die erforderliche Rutschhemmung verfügt
• Schichtbildende Produkte wie Versiegelungen, Wischwachse oder Selbstglanzemulsionen verringern die Trittsicherheit und sind zu vermeiden
Reinigungsverfahren • Die mit der Reinigung beauftragten Personen sind entsprechend einzuweisen
Reinigungsanleitung • Hier werden objekt- und nutzungsbezogen die anzuwendende Reinigungstechnik, Reinigungsintervalle, eingesetzte Produkte und deren Dosierung festgelegt

Bei Lithofin findet sich ein breites Spektrum solcher Pflegeinfos zu zahlreichen Materialien und Oberflächen zum Download auf der Internetseite. Die Pflegeempfehlungen sind nach dem System Reinigen-Schützen-Pflegen aufgebaut und enthalten neben den erforderlichen Produkten auch die mit anschaulichen Piktogrammen versehenen Verarbeitungshinweise. Darüber hinaus finden sich hierzu ergänzend auch Lösungen für spezielle Reinigungsprobleme.

 

Mehr zu den Lithofin Pflegeanleitungen

Empfohlene Produkte zur (Wieder-)herstellung der Rutschsicherheit

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